Zuschussmöglichkeiten

Wir möchten jedem Kind ermöglichen, ins Herbstlager zu fahren und bisher musste noch kein Kind zuhause bleiben. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier einige alternative Finanzierungmöglichkeiten vor und bieten Hilfestellung.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Sollten Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur oder Sozialhilfe beziehungsweise Wohngeld von Ihrer Stadt bekommen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder haben. In der Regel müssen Sie hierfür die entsprechenden Nachweise vorlegen, damit Ihr Antrag bewilligt werden kann.

Weitere allgemeine Informationen zum Bildungspaket finden Sie beim Familienportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Wohnsitz in Oberhausen

Für Teilnehmende mit Wohnsitz in Oberhausen besteht die Möglichkeit, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (= Bildungspaket) über die sogenannte MyCard zu empfangen und zu nutzen.

Das Ihnen zur Verfügung stehende Guthaben können Sie ebenfalls nutzen, um den Teilnehmendenbeitrag Ihres Kindes voll oder teilweise zu leisten. Sollten Sie das wünschen, treten Sie bitte mit unserem Zuschussteam in Kontakt.

Weitere Informationen zur MyCard finden Sie auf diesem Flyer des Jobcenter Oberhausen oder indem Sie mit dem Jobcenter Oberhausen in Kontakt treten.

Wohnsitz außerhalb von Oberhausen

Für Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb von Oberhausen besteht ebenfalls die Möglichkeit über eine (Teil-)Finanzierung über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, insofern Sie die o.g. Kriterien erfüllen. Die Handhabung dieses Bildungspakets ist abhängig von Ihrer Stadt, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Leistungsträger (Ihre Stadt oder das Jobcenter Ihrer Stadt).

Nachweise, Informationen, Unterstützung und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie von unserem Zuschussteam.

Zuschuss und Spendentopf

Wenn Sie keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind haben oder wenn diese Leistungen nur einen Teil des Teilnehmendenbeitrags decken, kann der fehlende Betrag möglicherweise durch einen Zuschuss der Caritas Oberhausen und gegebenenfalls aus unserem Spendentopf gezahlt werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an unser Zuschussteam.

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